AKTUELLE NEUIGKEITEN Dr. Georg Walch neuer Vizepräsident des Rechnungshofs

Bisheriger Leiter der Abteilung 2 tritt Nachfolge von Ria Taxis an

Karlsruhe/Stuttgart: Zum 07.05.2024 wurde Dr. Georg Walch zum Vizepräsidenten des Rechnungshof Baden-Württemberg ernannt. Der Landtag hat der Personalie bereits am 17. April 2024 zugestimmt. Er übernimmt damit die Nachfolge von Ria Taxis, die das Amt von Mai 2017 bis Ende März 2023 innenhatte und in den Ruhestand getreten ist. Dr. Walch war rund zehn Jahre Leiter der Abteilung 2 am Rechnungshof und damit zuständig für Prüfungen im Bereich des Ministeriums für Finanzen, des Ministeriums der Justiz und für Migration, des Verfassungsgerichtshofes und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Zudem lagen Grundsatzfragen der Haushaltspolitik und des Haushaltsrechts, die Gesamtrechnungsprüfung mit Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung, Landesbetriebe sowie allgemeine Haushaltsthemen und Steuern in seiner Verantwortung.

„Ich freue mich, mit Dr. Walch künftig noch enger zusammenzuarbeiten und mit ihm einen Vizepräsidenten mit langjähriger Erfahrung am Rechnungshof sowie einen Haushaltsexperten an der Seite zu haben“, so Präsidentin Dr. Ruppert.

Dr. Walch ist Jurist, er trat nach seinem Studium in Heidelberg 1991 in die Landesverwaltung ein, zuerst beim Landesamt für Besoldung und Versorgung. Anschließend folgten Verwendungen in der Steuerverwaltung, als Parlamentarischer Berater im Landtag und als Referatsleiter in der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums. 2006 wechselte Dr. Walch ins Staatsministerium, dort war er Referatsleiter und dann stellvertretender Abteilungsleiter mit Zuständigkeit für die Themen Landeshaushalt, Kommunalfinanzen, Beteiligungen, Hochbau und Liegenschaften sowie Steuerpolitik und Sparkassenwesen. 2014 folgte schließlich der Wechsel an den Rechnungshof.

Rechnungshof stellt sich neu auf

Zu Beginn des Jahres 2025 sollen die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter Freiburg, Stuttgart und Tübingen aufgelöst und in den Rechnungshof integriert werden. Die Standorte werden als Außenstellen des Rechnungshofs jedoch weiter Bestand haben. 
Mit dieser Strukturreform reagiert der Rechnungshof auf künftige Herausforderungen und sieht sich mit einer eingliedrigen Struktur deutlich effizienter und schlanker aufgestellt. 
Die Beibehaltung der Außenstellen eröffnen einen großen Spielraum bezüglich der örtlichen Flexibilität für die Beschäftigten.  

Rechnungshof stellt Denkschrift 2023 vor

In dem jährlich erscheinenden Bericht stellt der Rechnungshof ausgewählte Prüfungsergebnisse und Sparvorschläge vor, die für Politik und Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind. Ziel der Denkschrift ist es, konkret aufzuzeigen, wo und wie im Einzelfall Einsparungen möglich sind und effizienteres Handeln angebracht ist. 

Nachvollziehbar und schlüssig: Rechtsgutachten zur Haushaltspraxis in Baden-Württemberg

Rechnungshof bewertet das vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Rechtsgutachten als wichtig für künftige Anwendungsregelungen der Schuldenbremse 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 sorgte nicht nur auf Bundesebene für viel Aufsehen und Fragen, auch die Länder sahen sich dadurch zu Überprüfungen ihrer Haushalte gezwungen. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat daher ein Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für das Land in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun vor. Für den Rechnungshof eine gute Grundlage in Bezug auf die künftige Anwendung der Regelungen der Schuldenbreme im Land.   

Das Gutachten klärt unter anderem die Fragestellung, inwieweit die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Notkredite auf die Haushalte des Landes anzuwenden sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Der Rechnungshof teilt die Auffassung, dass die Übertragung der Kreditmittel von 2020 nach 2021 und von 2021 nach 2022 nicht mit der Verfassung vereinbar waren. Dies hatte sich bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgezeichnet. Nun ist insbesondere auch klar, dass für Doppelhaushalte nichts Anderes gilt. 

„Wir haben damals keine Bedenken gehabt, kreditfinanzierte Rücklagen überjährig zu nutzen. Unser Augenmerk war zum einen darauf gerichtet, ob die Mittel tatsächlich zweckgebunden entnommen wurden, zum andern haben wir uns – im Interesse einer möglichst geringen Neuverschuldung - vorrangig damit befasst, ob die Kreditmittel – wegen anderer möglicher Finanzierungsquellen - der Höhe nach erforderlich waren und wie lange der Tilgungszeitraum für Notkredite sein sollte. Hier haben auch wir dazugelernt“, so Präsidentin Dr. Ruppert. 

Das vollständige Gutachten finden Sie hier
 

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Die steigenden Pensionsverpflichtungen sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass das Eigenkapital des SWR aufgezehrt ist. Sie werden den SWR noch lange vor erheb-liche Herausforderungen stellen und seine finanzielle Handlungsfähigkeit einschrän-ken.…

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